Arbeitsantritt & Kündigung
Ungerechte Kündigung
Datum: 19.11.07
Meine Cousine übt bei ihrem Arbeitgeber eine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit aus. Sie befindet sich noch mindestens für sechs Monate in Elternzeit, ist jetzt jedoch von ihrem Arbeitgeber zum Ende des Jahres ordentlich gekündigt worden. Meinem Wissen nach ist eine Kündigung während der Elternzeit nur in besonderen Fällen wie Betrug, Diebstahl oder Ähnlichem möglich.
Meine Cousine hat mit einer Kollegin Probleme, da diese die anderen Kollegen gegen meine Cousine aufbringt. Zusätzlich hat Sie behauptet, dass meine Cousine sie geschlagen hätte, was natürlich nicht stimmt. Zwei Tage später hatte sie die Kündigung auf ihrem Tisch liegen, ohne dass der Arbeitgeber der Sache auf den Grund gegangen wäre. Sie arbeitet in einer Steuerberaterkanzlei mit ca. zehn Angestellten. Ist die Kündigung gerechtfertigt?
Lisa M .
Antwort: Die Kündigung kann letztendlich nicht gerechtfertigt sein, weil eine Kündigung während der Elternzeit die Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde voraussetzt. Ohne ausdrückliche Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde wäre die Kündigung von vornherein unwirksam. Ich empfehle Ihrer Cousine, dass diese sich – soweit noch nicht geschehen – unverzüglich mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Verbindung setzt, um gegen die Kündigung gerichtlich vorzugehen. Die Größe der Steuerberaterkanzlei spielt insofern keine Rolle. Das Kündigungsschutzgesetz gilt zwar erst in Unternehmen, in denen mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt werden; jedoch ist der Sonderkündigungsschutz für Mitarbeiter in Elternzeit hiervon unabhängig.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Axel Hoß
Rechtsanwalt
Hoß, Wick & Medla
Anemonenweg 1
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Telefon: 0221-8206264
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