Expertentipp

Praktikum: Krank während der Kündigungsfrist

Datum: 28.3.08

Ich bin Praktikantin und für die Zeit meiner vertraglichen Kündigungsfrist krankgeschrieben. Kann ich während meiner Krankheit selbst innerhalb der Kündigungsfrist kündigen? Oder muss ich nach der Krankheit die zwei Wochen Kündigungsfrist nach der Krankheit abarbeiten? Was geschieht mit Resturlaubstagen?  

Kathrin S.

Antwort: Sie können ein Arbeitsverhältnis ebenso wie ein Praktikum jederzeit kündigen. Auch der Arbeitgeber kann jederzeit eine Kündigung aussprechen. Es spielt keine Rolle, ob Sie krank sind. Auch während der Krankheit kann jede Arbeitsvertragspartei wirksam das Arbeitsverhältnis unter Beachtung der Kündigungsfrist beenden.  

Wenn Sie Ihre Resturlaubsansprüche wegen der Erkrankung nicht bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nehmen können, muss der Arbeitgeber den Urlaub „auszahlen“.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Axel Hoß
Rechtsanwalt
Hoß, Wick & Medla
Anemonenweg 1
50858 Köln

Telefon: 0221-8206264
E-mail: kanzlei(at)rae-hoss.de
www.RAE-HOSS.de

Schlagwörter
alle Fragen zum Thema Krankheit und Krankschreibung