Lohn & Gehalt

Kaution für Arbeitskleidung

Datum: 21.08.07

Mein Arbeitgeber besteht auf Arbeitskleidung. Diese besteht aus einer Weste mit Firmenlogo. Für diese zieht er als Kaution, welche bei einem Ausscheiden aus der Firma erstattet wird, die Anschaffungskosten vom Lohn ab. Eine zweite Weste und Polo-Hemden mit Logo sind darüber hinaus käuflich erwerbbar.

Ist die Kaution nicht ein getarnter Zwangskauf? Muss ich mich bei einer 6-Tage-Woche mit nur einer Weste zufrieden geben?

Björn K.

Antwort: Gegen die Erhebung einer Kaution für die Ihnen zur Verfügung gestellte Arbeitskleidung bestehen aus meiner Sicht Bedenken. Da es sich um spezielle Kleidung für Ihre Tätigkeit handelt, die Sie privat kaum verwenden können, muss diese vom Arbeitgeber gestellt werden. Insofern Sie in Ihrem Arbeitsvertrag keine Klausel unterschrieben haben, dass Sie eine Kaution für die Ihnen zur Verfügung zu stellende Arbeitskleidung zu leisten haben, dürfte die Kaution nicht zu rechtfertigen sein. Der Arbeitgeber kann Sie zwar zwingen, Arbeitskleidung zu tragen - soweit der Betriebsrat zustimmt -, aber nicht verlangen, dass Sie spezielle Kleidung bezahlen. Da die Hinterlegung einer Kaution letztendlich dazu führt, dass Sie einen Teil Ihres Einkommens nicht verwenden können, liegt hier ein Eingriff in die Vergütung vor.

Die Zurverfügungstellung nur einer Weste scheint bei einer Sechstagewoche sehr wenig. Ich gehe davon aus, dass die Weste verschmutzt, so dass Sie regelmäßig gewaschen werden muss. Dies ist aber kaum möglich, wenn Sie in der Woche nur einen freien Tag haben. Man kann Sie kaum zwingen, innerhalb dieser kurzen die Weste zu waschen. Sollte der Arbeitgeber allerdings die Möglichkeit eröffnen, die Weste am sechsten Arbeitstag der Woche im Betrieb abzugeben und am ersten Arbeitstag der Folgewoche wieder eine gereinigte Weste entgegenzunehmen, so ist gegen die Zurverfügungstellung nur einer Weste nichts einzuwenden. Gibt es diese Möglichkeit nicht, kann der Arbeitgeber Ihnen keine Vorhaltungen machen, wenn Sie an einigen Tagen die Weste nicht tragen, weil diese gereinigt werden muss.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Axel Hoß

Rechtsanwalt

Hoß, Wick & Medla

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