Arbeitsantritt & Kündigung

Bewerbung trotz Krankschreibung

Datum: 19.12.06

Darf ich mich während einer Krankschreibung bei anderen Firmen bewerben?

Manuela Z.

Antwort: „Krankschreibung“ bedeutet, dass Sie im Hinblick auf die von Ihnen bei Ihrem Arbeitgeber geschuldete Tätigkeit arbeitsunfähig sind. Geht man davon aus, dass Sie dort in Vollzeit einer bestimmten Tätigkeit nachgehen müssen, so bedeutet die von einem Arzt festgestellte Arbeitsunfähigkeit nicht, dass Sie auch für alle sonstigen Tätigkeiten nicht geeignet sind. Es ist daher unproblematisch, wenn Sie – je nach Art der Erkrankung – Einkäufe erledigen oder einen Spaziergang machen. Ob Sie darüber hinaus sich während der Krankschreibung bei einer anderen Firma bewerben können, d. h. ein Vorstellungsgespräch durchführen können, richtet sich danach, welche Ursache Ihre Arbeitsunfähigkeit hat.

Arbeiten Sie beispielsweise als Sachbearbeiterin ständig am Computer, so würde ein Armbruch dazu führen, dass Sie arbeitsunfähig wären. Sie könnten Ihre Tätigkeit nicht vollständig ausüben und wären daher vom Arzt „krank zu schreiben“. Ein gebrochener Arm hindert Sie allerdings nicht daran, sich bei einem anderen Arbeitgeber zu bewerben.

Sind Sie hingegen wegen einer schweren Bronchitis krankgeschrieben, so ist sicherlich Bettruhe angeordnet. In diesem Fall wäre die Durchführung eines Bewerbungsgespräches nicht förderlich für den Heilungsprozess. Ihr Arbeitgeber könnte Sie in diesem Fall wegen „genesungswidrigem Verhalten“ abmahnen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Axel Hoß
Rechtsanwalt
Hoß, Wick & Medla
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