Arbeitsvertrag: Das sollten Sie beachten

Der Arbeitsvertrag regelt wichtige Bedingungen Ihres Jobs. Wir geben Tipps, was ein Arbeitsvertrag klären sollte und worauf Sie achten müssen, bevor Sie unterzeichnen.

Arbeitsvertrag
 
Sie haben den Job und stehen kurz vor Vertragsunterzeichnung? Hobsons sagt Ihnen, ob Ihr Arbeitsvertrag etwas taugt.

Endlich. Ihre Mühe krönt Erfolg, Sie haben den Arbeitsvertrag im Briefkasten. Vieles scheint sich in Wohlgefallen aufzulösen. Doch bei aller Freude sollten Sie das Werk, das sich oft über viele Seiten erstreckt, genau prüfen bevor Sie unterzeichnen. Stefan Kramer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hannover, erinnert: "Der Arbeitsvertrag gibt Ihnen die wesentlichen Arbeitsbedingungen an die Hand." Und er bildet die Basis einer meist langfristigen Zusammenarbeit.

Darüber hinaus gewährt der Arbeitsvertrag Einblick in das Verhältnis des zukünftigen Arbeitgebers zu seinen Mitarbeitern: Ist es von gegenseitiger Wertschätzung geprägt, so wird nicht jede Klausel zu Ihren Lasten ausschlagen. "Ein guter Arbeitsvertrag gestaltet nicht nur das funktionierende Arbeitsverhältnis, er sieht vor allem auch die Regeln für den GAU, den Streitfall, vor", erklärt Michael Felser, Arbeitsrechtsexperte in Brühl. "In Schlechtwetterphasen hat er die Funktion zu dokumentieren und zu schlichten."

Vorlage für Ihren Arbeitsvertrag

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Arbeitsgesetze geben den Rahmen vor

Beim Einzelarbeitsvertrag besteht weitgehende Gestaltungsfreiheit, die jedoch von vorrangigen Gesetzen und Tarifverträgen eingeschränkt wird. Vertragsklauseln, welche die gesetzlichen Mindeststandards nicht erfüllen, sind nichtig, auch wenn sie von beiden Seiten unterschrieben wurden. Wird ein Sachverhalt in verschiedenen Ebenen geregelt, so kommt die für den Arbeitnehmer günstigere Regelung zum Tragen.

Beim Urlaub gilt beispielsweise das Bundesurlaubsgesetz, sofern Tarif- oder Arbeitsvertrag nicht eine für den Arbeitnehmer günstigere Regelung vorsehen. Ein Arbeitsvertrag ist spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses auszuhändigen und von beiden Parteien zu unterzeichnen. Üblich ist, alle Punkte aufzunehmen, die im Laufe des Arbeitsverhältnisses von Bedeutung sein können. "Präzise Formulierungen helfen, unerwünschte Überraschungen auszuschließen", meint Kramer.

Ein Punkt, der wohl auf Anhieb Aufmerksamkeit weckt, ist der Lohn. "Wichtig ist, dass nicht nur die vereinbarte Vergütung, sondern auch eine etwaige Erhöhung nach Ende der Probezeit und eine Anpassung an steigende Lebenshaltungskosten schriftlich fixiert ist", sagt Stefan Kramer. Bei Verweis auf ein tarifliches Gehalt sollte unbedingt die Eingruppierung genannt werden.

 

Checkliste Arbeitsvertrag

  • Name und Adresse der Vertragspartner
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Bei befristeten Arbeitsverträgen deren Dauer
  • Arbeitsort
  • Stellenbezeichnung, Beschreibung der Tätigkeit und Vollmachten
  • Höhe der Vergütung, deren Zusammensetzung, Erhöhung und Fälligkeit von Nebenleistungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen usw.
  • Regelung und Zuschläge für Überstunden, Nachtarbeit usw.
  • Probezeit
  • Kündigung
  • Arbeitszeit und Pausen
  • Dauer und Regelungen zum Erholungsurlaub
  • gegebenenfalls: Beteiligung an den Umzugskosten